Der Vertrag kommt zustande, wenn der Tauentzien Goldankauf eine Annahmeerklärung mündlich oder schriftlich in Textform abgibt. Die Auszahlung des Kaufpreises gilt als Annahme.
Unser Angebot mit einem festen Preis und einem Link zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Kunden (bei postalischen Einsendungen) per E-Mail übermittelt oder vor Ort direkt unterbreitet. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Der Tauentzien Goldankauf ist 24 Stunden an das Angebot gebunden. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Ankaufspreise zum Zeitpunkt der Auswertung der Gegenstände, welche in der Regel innerhalb eines Werktags nach Eingang in unseren Geschäftsräumen erfolgt. Die Annahme kann per E-Mail, Fax, Telefon oder persönlich in unseren Geschäftsräumen erfolgen. Falls der Kunde das Angebot ablehnt, wird die Ware innerhalb von 2 Werktagen kostenfrei (innerhalb Deutschlands) an die angegebene Adresse zurückgesandt (Gold-zurück-Garantie).
Sollte ein Angebot aufgrund fehlender Edelmetalle oder anderer Gründe nicht möglich sein, senden wir die Ware(n) an die vom Verkäufer angegebene Adresse zurück. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Wertsachen geht auf den Verkäufer über, sobald wir diese dem Transportunternehmen übergeben haben. Nach Annahme des Kaufangebots ist der gewerbliche Verkäufer (Unternehmer) verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Rechnung.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Der Tauentzien Goldankauf speichert den Vertragstext intern. Die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann dauerhaft unter dem Abschnitt „AGB“ auf unserer Webseite eingesehen und ausgedruckt werden.
Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Vertragsabschluss an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das angegebene Bankkonto. Alternativ ist auch eine sofortige Barauszahlung möglich, sofern eine persönliche Vorstellung der zu verkaufenden Gegenstände in unserer Filiale in Berlin erfolgt.
Der Verkauf von Wertgegenständen von Unternehmern, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, ist dem Tauentzien Goldankauf gemäß § 14 BGB gesondert anzuzeigen.
Auf der Website des Tauentzien Goldankaufs kann der Kunde mithilfe des Live-Goldrechners den geschätzten Ankaufspreis von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Wertgegenständen berechnen. Dazu gibt der Kunde das Gewicht des jeweiligen Wertgegenstandes in das dafür vorgesehene Feld ein und wählt die entsprechende Legierung aus. Basierend auf diesen Angaben zeigt der Rechner den voraussichtlichen Ankaufspreis zum Zeitpunkt der Berechnung unter Verwendung der Echtzeit-Börsenkurse an, vorbehaltlich der Richtigkeit der Kundendaten und der physischen Bewertung durch den Tauentzien Goldankauf.
Die Berechnung erfolgt kostenfrei und dient lediglich einer ersten, unverbindlichen Wertbeurteilung. Die online angezeigten Werte stellen keine verbindlichen Angebote des Tauentzien Goldankaufs dar.
Sobald der Tauentzien Goldankauf die Wertsachen erhalten hat, werden sie auf ihren reinen Edelmetallwert untersucht. Mit der Einreichung der Wertsachen gibt der Kunde sein Einverständnis zur Untersuchung (z. B. RFA-Analyse) derselben.
Der Kunde ist sich bewusst, dass der Tauentzien Goldankauf Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium sowie Schmuck, Diamanten, Uhren und andere Wertgegenstände, die eines oder mehrere dieser Materialien enthalten, prüft und ankauft.
Die Bestimmung des Edelmetallgewichts von Zahngold, das mit Anhaftungen wie Zahn- und/oder Keramikresten versehen ist, erfolgt durch eine professionelle Trennung bzw. Schätzung des Gesamtgewichts abzüglich der Fremdstoffe oder edelmetallfreien Materialien (sogenannte „Schmelzverluste“).
Bei zu vielen Anhaftungen wie Keramik, Zahnresten, Wurzeln etc. an Zahngold wird die Masse im Zweifel eingeschmolzen und eine Röntgenfluoreszenzanalyse durchgeführt, um den genauen Goldgehalt zu bestimmen. Dies kann im Auftrag der Kunden ohne vorherige Rücksprache durch den Tauentzien Goldankauf angeordnet werden.
Das Eigentum an den angekauften Gegenständen geht mit Zahlung (bzw. Ausführung der Überweisung) des Kaufpreises auf den Tauentzien Goldankauf über.
Die Nutzung der Angebote des Tauentzien Goldankaufs und der Abschluss von Verträgen sind ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Nutzung der Dienste und Angebote nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten gestattet. Der Tauentzien Goldankauf übernimmt keine Haftung über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus für Schäden, die durch die Nutzung ihrer Dienste von Personen unter 18 Jahren entstehen.
Beim Versand von Wertgegenständen aller Art (einschließlich Gold, Silber, Palladium, Platin, Schmuck, Münzen, Uhren usw.) an den Tauentzien Goldankauf liegt das Risiko für den Transport beim Vertragspartner, sofern nicht die von uns zur Verfügung gestellten und versicherten Versandmittel genutzt werden. Der Vertragspartner ist bei eigenmächtigem Versand dafür verantwortlich, eine angemessene Versicherung gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung abzuschließen und sicherzustellen, dass die Wertgegenstände neutral und angemessen verpackt sind.
Der Tauentzien Goldankauf übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung der Wertgegenstände, es sei denn, dies ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Tauentzien Goldankaufs zurückzuführen.
Wenn eine Abholung durch einen Kurier oder Werttransport im Auftrag des Tauentzien Goldankaufs vereinbart wurde, trägt der Tauentzien Goldankauf das Versicherungsrisiko für transportbedingte Beschädigungen oder Verlust der Wertgegenstände, sofern die Sendung entsprechend den Vorgaben hinreichend verpackt wurde. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Vertragspartner. Etwaige Beschädigungen der zugesandten Wertsachen werden dem Vertragspartner umgehend mitgeteilt.
Garantien gelten nur verbindlich, wenn sie in einem Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet werden (z. B. "100% Gold-zurück-Garantie").
Die Haftung des Tauentzien Goldankaufs beschränkt sich grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Vertragspartner ermächtigt den Tauentzien Goldankauf, eingehende Wertgegenstände zum Zwecke der Echtheitsprüfung chemisch oder mechanisch minimal zu prüfen (z. B. durch Säureabrieb auf einem Prüfstein). Ein solcher Eingriff erfolgt nur in einem branchenüblichen Umfang, der für die Prüfung unerlässlich ist.
Die Annahme der übersandten oder vorgelegten Artikel erfolgt auf der Grundlage der verbindlichen Bestätigung des Kunden, dass sämtliche Artikel frei von Rechten Dritter sind, sein uneingeschränktes Eigentum darstellen, er uneingeschränkte Verfügungsgewalt darüber hat und dass sie nicht aus illegalen Handlungen stammen.
Der Kunde versichert, dass alle Angaben gegenüber dem Tauentzien Goldankauf (insbesondere vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum) korrekt sind und er etwaige Unterschriften eigenhändig geleistet hat. Für fehlerhafte Angaben haftet der Kunde zivilrechtlich gegenüber dem Tauentzien Goldankauf und Dritten. Der Kunde stellt den Tauentzien Goldankauf von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Verstößen gegen diese Verpflichtungen ergeben.
Unsere bereitgestellte Standard-Versandtasche ist für Sie kostenfrei, und die darin ordnungsgemäß verpackten Artikel sind über unsere Logistikpartner (z.B. DHL/UPS/Hermes) bis zu einem Wert von 1.500 EUR versichert. Bitte beachten Sie die Verpackungsvorschriften der Logistikdienstleister. Für Sendungen über 1.500 EUR bieten wir erweiterte Versicherungslösungen oder bei Werten über 5.000 EUR die Abholung durch spezialisierte Werttransportunternehmen an.
Wir behalten uns das Recht vor, die Annahme von Lieferungen zu verweigern, die den offensichtlichen Eindruck erwecken, auf dem Transportweg beschädigt, geöffnet oder anderweitig manipuliert worden zu sein.
Nach der fundierten Begutachtung der eingesandten oder vorgelegten Artikel wird dem Kunden per E-Mail, telefonisch oder vor Ort ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Die Bewertung erfolgt fair und transparent auf Basis der Echtzeit-Ankaufspreise zum exakten Zeitpunkt der Begutachtung.
Sollten Schäden an postalisch versandten Artikeln festgestellt werden, informiert der Tauentzien Goldankauf den Kunden umgehend, damit dieser eine entsprechende Schadensmeldung beim Transportunternehmen veranlassen kann. Bei erheblichen Abweichungen zwischen den Angaben im Kunden-Begleitschreiben und dem tatsächlichen Sendungsinhalt behält sich der Tauentzien Goldankauf vor, die Artikel auf Kosten des Kunden an diesen zurückzusenden.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten persönlichen und vertraulichen Daten des jeweils anderen streng vertraulich zu behandeln. Diese Informationen dürfen weder für eigene Zwecke noch für Dritte abseits der reinen Auftragsabwicklung genutzt werden.
Der Tauentzien Goldankauf weist ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB (vormals § 312d) kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht, wenn es sich um Verträge zur Lieferung von Waren handelt, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können (dies schließt den Handel mit Edelmetallen vollumfänglich ein).
Für alle Bargeldtransaktionen mit einem Wert von 10.000 € oder mehr ist der Tauentzien Goldankauf gemäß den zwingenden Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) gesetzlich verpflichtet, eine Identifizierung des Kunden (Kopie des Personalausweises/Reisepasses) vorzunehmen und diese Daten zu dokumentieren.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Für alle Vereinbarungen und Vertragsänderungen gilt das Schriftformerfordernis.
Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, die zwischen dem Tauentzien Goldankauf und einem Unternehmer geschlossen werden, ist Berlin. Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
Für Verträge, die der Tauentzien Goldankauf auf der Grundlage dieser AGB abschließt, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsvorschriften anderer Staaten sowie des UN-Kaufrechts.
Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) an, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden können. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten (im Folgenden „Daten“) nur in dem erforderlichen Umfang und zum Zweck der Vertragsabwicklung sowie der Bereitstellung eines funktionalen Internetauftritts. Gemäß Art. 4 Ziff. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfasst „Verarbeitung“ jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Nähere Details und die Rechte der Kunden finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, so richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern Sie Unternehmer sind, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen dem Tauentzien Goldankauf und dem geschäftlichen Kunden bestehenden Vertragsverhältnis sowie Erfüllungsort ist Berlin.